Alles rund um Leasing!

In diesem Artikel lernen Sie alle relevanten Informationen zum Leasing kennen. Erfahren Sie, für wen Leasing geeignet ist!


Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines zu Leasing
  2. Leasingarten
    1. Direktes und indirektes Leasing
    2. Financial Leasing
    3. Operate Leasing
    4. Sale-and-Lease-Back
    5. Mietkauf
  3. Der Leasingprozess
  4. Notwendige Unterlagen
  5. Für wen ist Leasing geeignet?
  6. Die 40-90 Regel
  7. Vor- und Nachteile von Leasing
  8. Provisionszahlung

Was ist Leasing?

Im Mittelstand ist Leasing seit Jahren ein sehr beliebtes Finanzierungsinstrument und eine geeignete Alternative zum herkömmlichen Investitionskredit. 

Anstatt Investitionsgüter selbst zu kaufen, können Sie beim Leasing beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge oder auch Immobilien gegen eine Leasinggebühr über einen gewissen Zeitraum nutzen. Besonders interessant ist Leasing, wenn das Eigenkapital Ihres Kunden anderweitig gebunden ist oder er seine Kreditlinie nicht weiter belasten möchte.

Leasingvereinbarungen sind flexibel und können bezüglich Volumen, Leasingobjekt und Laufzeit individuell abgestimmt werden. Ihr Kunde entscheidet, ob das Leasinggut nach Ablauf des Leasingvertrags von Ihm übernommen werden soll oder im Besitz des Leasinggebers verbleibt.

Technisch ist Leasing die Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern durch einen Leasinggeber an einen Leasingnehmer gegen Entgelt. Damit ist Leasing ist eine Variante der Vermietung bzw. Verpachtung. Im Gegensatz zur Miete werden dem Leasingnehmer Rechte und Pflichten übertragen, die bei der Miete üblicherweise vom Vermieter übernommen werden, zum Beispiel Wartung und Instandhaltung

Welche Leasingarten gibt es?


1. Direktes & Indirektes Leasing

Beim direkten Leasing ist Leasinggeber der Hersteller des Leasinggegenstandes. Das direkte Leasing wird z.B. in der Automobilbranche eingesetzt und als Absatzinstrument genutzt. Beim indirekten Leasing ist der Leasinggeber nicht der Hersteller des Leasinggegenstandes. Der Leasinggeber ist rechtlich und wirtschaftlich unabhängig.

2. Financial Leasing

Financial Leasing ist die gebräuchlichste Form des Leasings und zeichnet sich durch mittel- bzw. langfristige Laufzeiten aus. Der Leasingnehmer kann den Vertrag üblicherweise während der Grundmietzeit nicht kündigen. Rechte, Pflichten und Objektrisiko liegen im Financial Leasing beim Leasingnehmer. Dieser hat am Ende der Vertragslaufzeit häufig ein Kaufrecht am Objekt.


3. Operate Leasing

Dem gegenüber steht das Operate Leasing, welches sich durch kurzfristige Laufzeiten auszeichnet. Es wird überwiegend zur kurzfristigen Nutzung eines Anlagegegenstandes genutzt, um etwa akute Produktionsspitzen bedienen zu können. Rechte, Pflichten und Objektrisiko verbleiben beim Leasinggeber. Auch wird das Leasingobjekt während der Vertragslaufzeit i.d.R. nicht amortisiert und es besteht kein automatisches Kaufrecht am Ende der Leasingperiode. Aus juristischer Sicht entspricht das Operate Leasing überwiegend dem zivilrechtlichen Mietvertrag.


4. Sale-and-Lease-Back

Sie können vorhandene Investitionsgüter an ein Leasingunternehmen verkaufen und diese wieder zurückmieten. Dadurch heben Sie ggf. stille Reserven, erzielen sofortige Liquidität und verbessern Ihre Eigenkapitalquote. Auch können gebrauchte Anlageobjekte Dritter vom Leasingunternehmen gekauft und Ihrem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Leasingnehmer profitiert dabei vom günstigeren Anschaffungspreis im Vergleich zur Neuanschaffung. Dieser spiegelt sich natürlich in den monatlichen Leasingraten wieder.


5. Mietkauf

Beim Mietkauf wird dem Kunden das Objekt zunächst mietweise überlassen. Nach Ablauf des befristeten Mietvertrags hat der Kunde folgende Optionen

  • Mietgegenstand käuflich erwerben. Bereits geleistete Mietzahlungen werden angerechnet
  • Mietvertrag verlängern. Häufig zu niedrigerer Miete als im ursprünglichen Vertrag. Im Anschluss geht der Mietgegenstand in das Eigentum des Mieters über
  • Mietgegenstand zurückgeben.

Mietkaufverträge werden besonders gern für die Finanzierung von beweglichen Sachanlagegütern genutzt. Ähnlich einem Leasingvertrag werden die Anschaffungskosten in monatlichen Raten zurückgezahlt. Zusätzlich wird ein angemessener Kosten- und Zinsaufschlag berechnet. Bei einem Mietkauf wird jedoch von vornherein eine Kaufoption mit einem fest kalkulierten Restwert vereinbart. 

Die Vertragsbedingungen eines Mietkaufes können frei ausgehandelt werden. Auf Wunsch kann die Laufzeit sogar länger sein als die Nutzungsdauer laut AfA-Tabellen. Der Vermögensgegenstand geht bei diesen Verträgen sofort in das wirtschaftliche Eigentum des Mieters über. Er kann also selbst bilanzieren und bucht jährlich die Abschreibungen. Durch den Ausweis in der Bilanz des Unternehmens können Fördermittel oder Investitionszulagen für die Anschaffung genutzt werden.

Die Umsatzsteuer für den Mietkauf

Bei einem Mietkaufvertrag ist die Grundlage für die Umsatzsteuer nicht der Anschaffungspreis, sondern die Summe alle Mietraten. In der Regel wird diese höher sein als der reine Einkaufspreis des Gegenstandes, denn das Finanzierungsunternehmen schlägt seine Kosten und einen Gewinnanteil auf die Raten auf. Die Umsatzsteuer wird bei Vertragsbeginn ausgewiesen und ist sofort fällig. Natürlich ist sie vom Mietkäufer als Vorsteuer abziehbar. Eine Erstattung durch das Finanzamt kann sich bei einer quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung mit einer Dauerfristverlängerung aber über einige Monate hinziehen. Im Notfall muss die Umsatzsteuer also vorfinanziert werden können.

Fazit: Mietkaufverträge sind flexibler als Leasingfinanzierungen, weil sie nicht an den Finanzierungserlass der Finanzverwaltung gebunden sind. So sind sie eine ideale Ergänzung zu Darlehen und Leasingverträgen in der Finanzierungsstruktur eines Unternehmens.

Wie läuft der Leasingprozess ab?

  1. Im Ersten Schritt wird das Wirtschaftsgut (z.B. eine Maschine) durch Ihren Kunden bei einem Händler bestellt.
  2. Anschließend wird ein Leasingvertrag für jene Maschine zwischen Ihrem Kunden und der über FinCompare vermittelten Leasinggesellschaft geschlossen. Auch erhält der Hersteller/Lieferant Kenntnis vom Leasingprozess
  3. Die bestellte Maschine wird an Ihren Kunden ausgeliefert
  4. Die Rechnung für den Kauf der Anlage geht nun jedoch nicht an Ihren Kunden, sondern an die Leasinggesellschaft. Diese übernimmt die vollständige Bezahlung der Anlage. Ihr Kunde prüft derweil die erworbene Anlage auf eventuelle Mängel und Vollständigkeit. Mit der Abnahmebestätigung zeigt er sowohl dem Leasingunternehmen als auch dem Lieferanten an, dass sich die Ware im gewünschten Zustand befindet. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Laufzeit des Leasingvertrages.
  5. Ihr Kunde leistet nun die vertraglich festgelegten, regelmäßigen Leasingzahlungen an die Leasinggesellschaft. Im Gegenzug steht Ihrem Kunden die Maschine zur vollständigen Verfügung. Ihr Kunde wird nicht mit einer größeren Investition belastet, kann durch die neue Anlage aber weiterhin Cashflow erzielen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Notwendige Unterlagen zur Finanzierung durch Leasing sind

  • Objektunterlagen
  • Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (=BWA) und die Summen- und Saldenliste (=SuSa)
  • Jahresabschluss der letzten beiden Geschäftsjahre (erstatzweise Dezember BWA+SUSA)

Für wen ist Leasing geeignet?

Leasing eignet sich für die Finanzierung fast aller mobilen Investitionsgüter: Ob Ihr Kunde den Fuhrpark ergänzen möchte, neue Maschinen oder Produktionsanlagen anschaffen oder die Geschäftsausstattung erweitern will, wir finden für Ihren Kunden den passenden Leasinganbieter! Leasing ist aber nicht ausschließlich an mobile Güter gebunden. Auch Softwareleasing ist möglich.

Auch existiert grundsätzlich kein Branchenausschluss für Leasing als Finanzierungsprodukt. 

Leasing bietet sich als alternative Finanzierung an, wenn Sie Ihre Kreditlinien und das Eigenkapital schonen wollen. Da Sie mit Leasing die regulären Anschaffungskosten über einen gewissen Zeitraum verteilen, verbleibt dem Leasingnehmer Zeit, diese zu erwirtschaften. Gleichzeitig behält das Unternehmen Liquidität, um Aufträge vorzufinanzieren oder ggf. weitere Investitionen zu tätigen.

Folgende Hard Facts müssen für eine Finanzierung durch Leasing erfüllt sein

  • Unternehmenssitz liegt in Deutschland
  • Crefo-Score ist niedriger als 300. Diese Kennzahl prüft FinCompare für Sie!
  • BWA & SuSa müssen vorliegen

Die 40-90 Regel

Ob das Wirtschaftsgut der Leasinggesellschaft oder Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, das beurteilt das Finanzamt vor allem nach dem Verhältnis von Grundmietzeit und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts gemäß der amtlichen Abschreibungstabelle.

Kritisch ist vor allem folgende Konstruktion: Beträgt die Grundmietzeit weniger als 40 % oder mehr als 90 % der üblichen Nutzungsdauer, wird Ihnen als Leasingnehmer der Leasinggegenstand von Anfang an als Eigentum zugerechnet.

Für Sie und Ihren Kunden bedeutet die 40-90-Regel konkret: Die Grundmietzeit muss länger als 40 Prozent der üblichen Nutzungsdauer währen, darf aber keinesfalls länger als 90 Prozent der Zeit dauern!

Das Finanzamt begründet dies vereinfacht folgendermaßen:

Der Leasingvertrag gleicht eher einem Ratenkauf als einer Miete, wenn Ihre Leasingraten beispielsweise so hoch sind, dass sich das Leasinggeschäft für die Leasinggesellschaft schon in weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer amortisiert.

Welche Vor- und Nachteile hat Leasing?

Vorteile

  • Steuervorteile
    Die Leasingraten können als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden, sofern die 40-90-Regel erfüllt ist.
  • Planungssicherheit
    Leasingraten bilden eine zuverlässige Kalkulationsgrundlage, da sie anders als Zinsen, keinen Veränderungen unterworfen sind.
  • Kein Wertverlust
    Anders als bei einem Erwerb einer Sache, trägt der Leasingnehmer nicht den Wertverlust des Leasinggegenstandes.
  • Schonung der Kreditlinien
    Die Nutzung einer Sache über Leasing statt über einen Kauf schont eingeräumte Kreditlinien bei der Hausbank und lässt Spielraum für weitere Investitionen.
  • Bilanzvorteile
    Leasing ist Bilanzneutral, d.h. Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad ändern sich nicht.
  • Einfache Realisierung
    Leasing lässt sich grundsätzlich einfacher realisieren, als ein Darlehen. Das Leasingobjekt gilt dabei gleichzeitig als Sicherheit. Diese muss bei einem Darlehen erst vereinbart werden.
  • Flexible Laufzeiten
    Durch flexible Laufzeiten bleiben Geräte und Maschinenpark ohne ständige Investments auf dem neuesten technologischen Stand.
  • Vorteile durch unsere Partner
    Leasing durch spezialisierte Objektfinanzierer kann häufig günstiger sein als durch die Bank. Letztere kennen den Risikoverlauf der Nutzung einer Anlage weniger genau. Sie kalkulieren folglich einen höheren Zins um sich gegen eventuelle Risiken abzusichern. Der Objektfinanzierer kann jene Risiken besser abschätzen und bietet Ihnen einen angemessenen Zins!

Nachteile

  • Mittelfristige Bindung
    Der Leasingnehmer bindet sich über einen vertraulich vereinbarten Zeitraum - die Grundmietzeit - an den Leasinggeber. Häufig können Leasingverträge vor Ablauf dieser Frist nicht gekündigt werden.
  • Fixkosten
    Das Unternehmen wird mit monatlichen Fixkosten belastet.
  • Langfristiger Preisnachteil
    Langfristig ist Leasing teurer als ein Bankkredit. Es müssen neben dem Anschaffungswert des Leasinggegenstands zusätzlich die Kosten und Gewinnmarge der Leasinggesellschaft finanziert werden.
  • Kündigungsrecht
    Der Leasinggeber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Leasingnehmer in Zahlungsverzug kommt.

Provisionszahlung

Der Provisionsanspruch entsteht, sofern das zu finanzierende Objekt an den Kunden
übergeben und der Finanzierungsbetrag ausgezahlt wurde. Bei diesen Abschlüssen ist die
Zahlung der Provision seitens des Finanzierers immer eine aufschiebende Bedingung für die
Provisionsauszahlung an den Partner bzw. für die Anrechnung auf die Schwellen für die
Erreichung der Superprovision.