Berechnung der Kapitaldiensfähigkeit (KDF)

Die Kapitaldienstfähigkeit (KDF) ist für viele Finanzierer eine der wichtigsten Kennzahlen. Sie berechnet, ob es dem Unternehmen mit der aktuellen Ertragslage auch in Zukunft möglich wäre, die bereits bestehenden Verbindlichkeiten und die neuen Verbindlichkeiten zurückzuzahlen. Dafür wird als Basis der Jahresüberschuss aus dem letzten Jahresabschlusses herangezogen. Hinzugerechnet werden die Abschreibungen (da diese nur einen Buchungswert darstellen aber keine real abfließenden Mittel), die Zinsaufwendungen (da diese später als Zins & Tilgung der Verbindlichkeiten berücksichtigt werden und sich dort oft nicht trennen lassen) und abgezogen werden noch außerordentliche Erträge (einmalige Erträge, die wahrscheinlich in den Folgejahren nicht wieder vorkommen). Das (Zwischen) Ergebnis ist das verfügbare Kapital, welches bei Einzel- und Personengesellschaften (da sich diese keine Gehälter auszahlen, sondern ihren Lebensunterhalt über Privatentnahemen begleichen) auch noch für die Lebenshaltungskosten ausreichen muss. Das nach Abzug dieser Kosten noch zur Verfügung stehende Kapital sollte für die bestehenden und zukünftigen Zins- und Tilgungsleistungen aus den Verbindlichkeiten ausreichen. Viele Finanzierer akzeptieren zusätzlich keine komplette Ausnutzung des freien Kapitals, sondern maximal 80 - 90%.

Bei der Berechnung auf der Auswertungsseite wird für die Zins- und Tilgungsleistung des neuen Kredites immer ein Zinssatz von 6% angenommen. Sollte kein digitaler “Bankenspiegel” (Aufstellung aller bestehenden Kredite mit Zins- und Tilgungsleistung) hinterlegt sein, so wird mit einem Näherungswert basierend auf den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus der Bilanz gerechnet (20% der Verbindlichkeiten + die Zinsaufwendungen). Für nicht bilanzierende Unternehmen wird auf Basis der Zinsaufwendungen aus der EÜR ein Näherungswert berechnet (angenommener Zinssatz 6% mit durchschnittliche Laufzeit 12 Jahre).