BWA - Betriebswirtschaftliche Auswertung

Die betriebswirtschaftliche Auswertung ist als eine unterjährige GuV bzw. EÜR zu betrachten. Da jedoch viele Buchungen erst mit Abschluss des Geschäftsjahres durchgeführt werden oder auch Bestände erst mit einer Inventur korrekt festgehalten werden, sind die Zahlen stets als vorläufig zu betrachten. Bei einer gut laufenden Buchführung sollten sie aber trotzdem eine starke Aussagekraft haben, insbesondere für die Umsatzentwicklung. Für Finanzierer ist eine BWA meist die einzige Möglichkeit, sich einen aktuellen Blick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu verschaffen, da Jahresabschlüsse teilweise erst mit großer Zeitverzögerung erstellt werden.